Gastaufnahmevertrag

 

...denn Urlaub beginnt schon bei der Buchung.

 

Der Gastaufnahmevertrag regelt für Gast und Gastgeber die gegenseitigen rechtlichen

Regelungen, denn eine vom Gast vorgenommene und vom Gastgeber akzeptierte

Ferienwohnungs-Reservierung begründet zwischen beiden Parteien ein

Vertragsverhältnis. Wie alle Vertrage kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit

Einverständnis beider Parteien gelost werden. Daraus ergeben sich folgende Rechte und

Pflichten.

 

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung. Wenn Sie Ihre gebuchte Reise aus

wichtigen Gründen, z.B. Krankheit oder Unfall nicht antreten können oder abbrechen

müssen, dann schützt Sie diese Reiseversicherung vor den finanziellen Folgen. Der

komplette Reiseschutz umfasst zusätzlich die Reise-Krankenversicherung und

Gepäckversicherung.

 

1. Abschluss des Gastaufnahmevertrages

Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.

Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit

aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie

für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende

gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung

übernommen hat.

 

2. Rücktritt

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur

Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen

ist.

Ein einseitiger, kostenfreier Rucktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen

Buchung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Inhaber des Beherbergungsbetriebes

erklärt ausnahmsweise seine Zustimmung.

Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt

und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu

zahlen. Der Inhaber der Ferienwohnung muss sich jedoch ersparte Aufwendungen

auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.

Die Kosten für den Gast betragen bei Storno, bzw. Nichtanreise:

- Ferienwohnung oder reine Übernachtung....................90%

des vereinbarten Reisepreises.

 

Die Rücktritterklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im

Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem

Gast Schadenersatz zu leisten oder eine mindestens gleichwertige Leistung zur

Verfugung zu stellen.

Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch

genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um

Ausfalle zu vermeiden.

Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des

Vertrages die errechneten Stornokosten zu bezahlen.

 

3. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen die Ferienwohnung ist ausschließlich

der Sitz des Beherbergungsbetriebes.

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder

Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als

ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Beherbergungsbetriebes der Sitz des

Beherbergungsbetriebes vereinbart.

 

4. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der

Gastaufnahmebedingungen fuhrt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten

Vertrages.

 

 

Wir wünschen Ihnen erholsame, erlebnisreiche Urlaubstage im Eichsfeld.

 

Ihre Ferienwohnung Lindenbauer