Gastaufnahmevertrag
...denn Urlaub beginnt schon bei der Buchung.
Der Gastaufnahmevertrag regelt für Gast und Gastgeber die gegenseitigen rechtlichen
Regelungen, denn eine vom Gast vorgenommene und vom Gastgeber akzeptierte
Ferienwohnungs-Reservierung begründet zwischen beiden Parteien ein
Vertragsverhältnis. Wie alle Vertrage kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit
Einverständnis beider Parteien gelost werden. Daraus ergeben sich folgende Rechte und
Pflichten.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung. Wenn Sie Ihre gebuchte Reise aus
wichtigen Gründen, z.B. Krankheit oder Unfall nicht antreten können oder abbrechen
müssen, dann schützt Sie diese Reiseversicherung vor den finanziellen Folgen. Der
komplette Reiseschutz umfasst zusätzlich die Reise-Krankenversicherung und
Gepäckversicherung.
1. Abschluss des Gastaufnahmevertrages
Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit
aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie
für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
2. Rücktritt
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen
ist.
Ein einseitiger, kostenfreier Rucktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen
Buchung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Inhaber des Beherbergungsbetriebes
erklärt ausnahmsweise seine Zustimmung.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt
und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu
zahlen. Der Inhaber der Ferienwohnung muss sich jedoch ersparte Aufwendungen
auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
Die Kosten für den Gast betragen bei Storno, bzw. Nichtanreise:
- Ferienwohnung oder reine Übernachtung....................90%
des vereinbarten Reisepreises.
Die Rücktritterklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im
Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem
Gast Schadenersatz zu leisten oder eine mindestens gleichwertige Leistung zur
Verfugung zu stellen.
Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch
genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um
Ausfalle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des
Vertrages die errechneten Stornokosten zu bezahlen.
3. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen die Ferienwohnung ist ausschließlich
der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als
ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Beherbergungsbetriebes der Sitz des
Beherbergungsbetriebes vereinbart.
4. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der
Gastaufnahmebedingungen fuhrt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages.
Wir wünschen Ihnen erholsame, erlebnisreiche Urlaubstage im Eichsfeld.
Ihre Ferienwohnung Lindenbauer